Zolltarif. Tarifierung von «Aktiferrin-F Suscaps». - Abgrenzung der Arzneiware vom Ergänzungsnahrungsmittel (Bestätigung der Rechtsprechung). Das entscheidende Merkmal besteht darin, ob das strittige Produkt das Kriterium der prophylaktischen oder therapeutischen Wirkung in Bezug auf eine klar bestimmte Krankheit erfüllt (E. 4). - Das fragliche Präparat hat eine prophylaktische Wirkung in Bezug auf eindeutig definierte Schädigungen und Störungen. Es erfüllt mithin die Eigenschaften einer Arzneiware gemäss den Erläuterungen zur Tarif-Nr. 2106 und Tarif-Nr. 3003 bzw. 3004 sowie der ständigen Rechtsprechung der Zollrekurskommission (E. 5).