{"Signatur": "CH_VB_016", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2000-01-19", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_016_JAAC-64-109--_2000-01-19.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150004484.pdf?ID=150004484", "Checksum": "17bdc20a9bcfb3f0e905a90d7143eccf"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 64.109 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Zollrekurskommission 19.01.2000 JAAC 64.109 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de douanes, jusqu'à 2006 19.01.2000 JAAC 64.109 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia doganale 19.01.2000 JAAC 64.109 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Zollrekurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de douanes, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia doganale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:25:21", "Checksum": "02ddb4f83a4c304a5dbd3f3517aabf78", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Zollrekurskommission 19.01.2000 JAAC 64.109 \r\n\n 6\nWie die Gutachterin darlegt, ist «Aktiferrin-F Suscaps» geeignet, Eisen- bzw.\nFolsäuremangel bei Schwangeren auszugleichen und damit klar umschriebene\nSchädigungen bzw. Störungen bei der Schwangeren und beim ungeborenen\nKind zu verhindern. Daraus geht hervor, dass «Aktiferrin-F Suscaps» eine\nprophylaktische Wirkung in Bezug auf eindeutig definierte Schädigungen und\nStörungen zukommt, womit es gemäss den Erläuterungen zur Tarif-Nr. 2106\nund Tarif-Nr. 3003 bzw. 3004 sowie der ständigen Rechtsprechung der ZRK die\nEigenschaften einer Arzneiware erfüllt.\nc. Die OZD macht in ihrer Stellungnahme vom 23. August 1999 zum\nGutachten geltend, es sei unbestritten, dass «Aktiferrin-F Suscaps» zur\nDeckung des erhöhten Bedarfes der Frau an Eisen und Folsäure während\nder Schwangerschaft diene. Die Deckung eines erhöhten Bedarfes bei\nSchwangeren oder Stillenden an Vitaminen (z.B. Folsäure), Mineralsalzen,\nSpurenelementen (z.B. Eisen) usw. habe ernährungsphysiologischen Charakter\nund stelle im zolltarifarischen Sinne keine medizinische Indikation dar.\nPräparaten, die lediglich zur Deckung eines erhöhten Bedarfes dienten,\nkomme somit keine Eignung für therapeutische oder prophylaktische Zwecke\nzu; bei solchen Präparaten handle es sich demzufolge nicht um Arzneiwaren\nim zolltarifarischen Sinne.\nWie bereits erwähnt, soll laut der Information für Patienten und des\nArzneimittel-Kompendiums «Aktiferrin-F Suscaps» nur abgegeben werden,\nwenn der Eisen- und Folsäuremangel und sein Ausmass diagnostisch gesichert\nund durch geeignete Laboranalysen bestätigt ist. Daraus geht hervor, dass\n«Aktiferrin-F Suscaps» nicht generell an Schwangere abgegeben werden sollte,\nsondern nur bei nachgewiesenem Eisen- und Folsäuremangel. Dass diese\nMangellagen zu erheblichen Schädigungen oder Störungen bei der Mutter\noder dem Kind führen können, ist bereits dargetan. Entgegen der Auffassung\nder OZD ist «Aktiferrin-F Suscaps» deshalb durchaus geeignet, in diagnostisch\ngesicherten Fällen gezielt eine klar umschriebene Schädigung oder Störung\nzu verhindern. Der Auffassung der OZD, die Deckung des erhöhten Bedarfes\nan Folsäure oder Eisen während der Schwangerschaft sei typisch für ein\nErgänzungsnahrungsmittel, kann deshalb nicht gefolgt werden.\nd. Die OZD macht ferner geltend, die Dosierung von Eisen und Folsäure\nsei zu schwach, um «Aktiferrin-F Suscaps» als Arzneimittel zu bezeichnen.\nDie mit der üblichen Tagesdosis des Präparates zugeführte Eisen- und\nFolsäuremenge entspreche praktisch den allgemeinen Empfehlungen\nfür Schwangere und Stillende. Demgegenüber hält die Gutachterin fest,\ndie Dosierung sowohl für Eisen als auch für Folsäure von «Aktiferrin-F\nSuscaps» liege um mindestens eine Zehnerpotenz höher als bei Präparaten,\ndie im Sinne eines Nahrungsmittelzusatzes frei verkäuflich seien. Die\nDosierung zur Verhütung und Therapie der erwähnten Krankheitsbilder\nbetrage jedoch mindestens 80 mg Eisen und 500 µg Folsäure pro Tag. Bei\n«Aktiferrin-F Suscaps» handle es sich somit eindeutig um ein zur Dosierung\nbei diesen Krankheitsbildern geeignetes Arzneimittel. Die Einwendungen\nder OZD vermögen die nachvollziehbaren und schlüssigen Darlegungen der\nGutachterin nicht zu verdrängen.\ne. Des Weitern wirft die OZD die Frage auf, inwieweit die Gutachterin über\nden besonderen Arzneiwarenbegriff des Zolltarifs informiert worden sei\nund inwieweit sich die Sachverständige im Einzelnen des Unterschiedes\n\n"}