10 geniesst. Weil das Fleisch der in Australien wild lebenden Schweine jedenfalls in Bezug auf das für die Tarifeinreihung ausschlaggebende Kriterium (d. h. die Gefahr der Beeinträchtigung des Absatzes von inländischem, landwirtschaftlich produziertem Schweinefleisch) dem Fleisch des eurasischen Wildschweines entspricht, muss es als Fleisch von Wildschweinen in die Tarifnummern 0203.1110, 1210, 1910, 2110, 2210 und 2910 eingereiht werden. Dies ergibt sich schon aus Gründen der Rechtsgleichheit, muss doch nach Art.