Eine rein grammatikalische Auslegung führt hier zu keinem eindeutigen Ergebnis, könnten doch als «Wildschweine» durchaus auch andere wild lebende Schweine als die in Europa und Asien heimischen qualifiziert werden. Dies zeigt denn auch beispielsweise die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft Nr. 97/217/EG vom 28. Februar 1997 betreffend Veterinärbescheinigungen, auf welche sich die Beschwerdeführerin beruft, und gemäss deren Anhang Fleisch von Wildschweinen unter anderem auch aus Australien, Kanada, Neuseeland oder den USA, also aus Ländern, wo das eurasische Wildschwein nicht heimisch ist, stammen kann.