Sie begründet dies indessen nicht näher, sondern führt lediglich aus, es verstehe sich von selbst, dass mit dem Begriff «Wildschwein» seit jeher nur die europäische Unterart des Wildschweins gemeint gewesen sei. Gemäss zolltariflicher Auslegung beziehe sich der Begriff «Wildschwein» naheliegenderweise nur auf die europäische Unterart und Stammform unseres Hausschweines. Dieser Schluss ist indessen keineswegs zwingend. Eine rein grammatikalische Auslegung führt hier zu keinem eindeutigen Ergebnis, könnten doch als «Wildschweine» durchaus auch andere wild lebende Schweine als die in Europa und Asien heimischen qualifiziert werden.