Der schweizerische Zolltarif kennt die Unterteilung in Fleisch von Wildschweinen und anderes Schweinefleisch erst seit dem 1. Juli 1995. Diese geht somit zurück auf die im Zuge der Umsetzung des GATT/WTO-Abkommens erfolgten Änderungen des Zolltarifs (generelle Tarifizierung; vgl. dazu auch den Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1994 über die Anpassung des Generaltarifs an die Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein, welcher in Art. 1 den Bundesrat ermächtigt hat, den Generaltarif entsprechend anzupassen [SR 632.105.14]).