Die Schweiz hat dann in der Schlussphase der Verhandlungen erreicht, dass alle Fleischsorten, welche hauptsächlich auf der Basis von Kraftfutter erzeugt werden («weisses» Fleisch), in einem Zollkontingent aggregiert werden, wodurch erreicht werden konnte, dass die Importmöglichkeiten für diese Gruppe insgesamt (und nicht nur für Schweinefleisch allein) erhöht werden müssen (von 46 041 t im Jahre 1993 auf 48 889 t zu Beginn der Übergangsphase und 54 482 t am Ende derselben; Bericht des Bundesrates zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, Auswirkungen des GATT-Abkommens auf die schweizerische Landwirtschaft, Bern 1998, Ziff. 4.3.5, S. 24).