Für Produkte, bei denen in der massgebenden Periode 1986/88 keine nennenswerten Importe erfolgten, müssen im Übrigen mit Hilfe von Zollkontingenten Mindestzutrittsmöglichkeiten in Höhe von 3% zu Beginn und von 5% am Ende der Übergangsperiode im Verhältnis zum Inlandkonsum gewährt werden (Horber, a. a. O., S. 58). Insbesondere beim Schweinefleisch, wo der Selbstversorgungsgrad bei 99% lag, wurden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dieser Marktzutrittsverpflichtung befürchtet.