Neben den Zollkontingentsmengen sind in der Verpflichtungsliste die höchstmöglichen Importbelastungen im Rahmen der Zollkontingente und ausserhalb derselben hinterlegt worden, wobei für die letzteren eine Verpflichtung zum Abbau der höchstmöglichen Importbelastung innerhalb des Durchführungszeitraums um durchschnittlich 36% besteht (GATT-Botschaft 2, BBl 1994 IV 1074 f.; vgl. zum Ganzen den nicht veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts vom 14. Juli 1997 [2A.496/1996] i.S. A. SA, E. 2a, mit weiteren Hinweisen).