Auf den Mehrimporten kann die volle Differenz zwischen Import- und Inlandpreis mittels Zöllen abgeschöpft werden, welche sämtliche nichttarifären Elemente einschliessen (Rudolf Horber, Die Liberalisierung des Agrarhandels: Beweggründe, Auswirkungen und Massnahmen, in: Cottier [Hrsg.], GATT-Uruguay Round, Bern 1995, S. 60). Neben den Zollkontingentsmengen sind in der Verpflichtungsliste die höchstmöglichen Importbelastungen im Rahmen der Zollkontingente und ausserhalb derselben hinterlegt worden, wobei für die letzteren eine Verpflichtung zum Abbau der höchstmöglichen Importbelastung innerhalb des Durchführungszeitraums um durchschnittlich 36% besteht (GATT-Botschaft 2, BBl 1994 IV 1074 f.;