Dies gilt insbesondere in Bezug auf das historische und das teleologische Auslegungselement, die gegebenenfalls zu einem andern Auslegungsergebnis als eine rein grammatikalische und systematische Auslegung führen können. Daher ist nicht ausgeschlossen, dass eine schweizerische Unternummer eine andere Bedeutung haben kann als diejenige, welche ihr aufgrund der Regeln zur Auslegung des HS zukommen würde. Trotz der strukturellen Einheit der acht Nummern des Zolltarifs besteht mithin ein gewisser Unterschied zwischen der auf die ersten sechs Nummern einerseits und der auf die letzten beiden Nummern anwendbaren Ordnung (vgl. VPB 61.19 E. 4a/bb S. 180 f.).