Soweit diese Erläuterungen, welche die einheitliche Anwendung des Zolltarifs gewährleisten sollen, inhaltlich von den entsprechenden «Notes explicatives» des HS nicht abweichen, sind sie daher, obwohl sie in formeller Hinsicht Dienstvorschriften darstellen, für die ZRK in gleicher Weise wie die «Notes explicatives» verbindlich. Die Auslegung der schweizerischen Unternummern richtet sich mutatis mutandis grundsätzlich ebenfalls nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des HS.