Die von der OZD gestützt auf Art. 22 Abs. 3 ZG erlassenen Erläuterungen zum schweizerischen Zolltarif stimmen - mit Ausnahme der sogenannten «Schweizerischen Erläuterungen» - weitgehend wörtlich mit den «Notes explicatives» des HS überein. Soweit diese Erläuterungen, welche die einheitliche Anwendung des Zolltarifs gewährleisten sollen, inhaltlich von den entsprechenden «Notes explicatives» des HS nicht abweichen, sind sie daher, obwohl sie in formeller Hinsicht Dienstvorschriften darstellen, für die ZRK in gleicher Weise wie die «Notes explicatives» verbindlich.