3 angepasst hätten. Die Vorinstanz könne ihren Standpunkt, es handle sich bei den in Australien wild lebenden Schweinen um verwilderte Hausschweine oder um eine mögliche Kreuzung von verwilderten Hausschweinen mit anderen eingeführten Unterarten von wild lebenden Schweinen, auf keine wissenschaftlichen Dokumente abstützen. Mit der AQIS-Studie, die ihr vorlag und mit überzeugenden Argumenten aufzeige, dass es sich beim «Australian Wild Boar» nicht um ein verwildertes Hausschwein handeln könne, habe sie sich nicht auseinandergesetzt.