2 Hausschweinen und anderem. Wild lebende Schweine seien zwar keine Hausschweine, was jedoch nicht heissen müsse, dass es sich um Wildschweine im Sinne des schweizerischen Tarifs handeln müsse. B. Gestützt auf ein Feststellungsbegehren der M. SA hielt die OZD mit Verfügung vom 19. Juni 1998 fest, Fleisch von in Australien wild lebenden Schweinen sei nicht als Fleisch von Wildschweinen im zolltarifarischen Sinne einzureihen, sondern als Fleisch von anderen Schweinen (anderes).