dieses sei im Zolltarif als Fleisch von Tieren der Schweinegattung eingereiht worden. Mit Inkrafttreten (am 1. Juli 1995) des am 15. April 1994 in Marrakesch abgeschlossenen GATT/WTO-Abkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (SR 0.632.20) seien die Tarifnummern für Fleisch von Tieren der Schweinegattung in Fleisch von Wildschweinen und in anderes aufgeteilt worden. Unter dem Begriff «Wildschwein» im Sinne des schweizerischen Zolltarifs sei nur die europäische Unterart und Stammform unseres Hausschweines zu verstehen. In Australien komme diese jedoch nicht vor.