Mit diesem in englischer Sprache abgefassten Schreiben war die M. SA angefragt worden, ob sie über Informationen betreffend eine neue Praxis der schweizerischen Behörden verfüge, wonach Fleisch von wildlebenden australischen Schweinen (so gennante «Australian Wild Boar») nicht mehr als Wildschweinefleisch qualifiziert und daher nur noch zu den für Fleisch von Hausschweinen gültigen wesentlich höheren Zollansätzen zur Einfuhr zugelassen würde. Mit eingeschriebenem Brief vom 17. April 1998 verlangte die M. SA sodann von der OZD den Erlass einer anfechtbaren Verfügung betreffend die Tarifeinreihung von «Australian Wild Boar».