- Die Unterscheidung zwischen Fleisch von Wildschweinen und anderem Schweinefleisch ergibt sich ausschliesslich aus den schweizerischen Unternummern (E. 4b). - Insbesondere unter Berücksichtigung der Zollkontingentierung für landwirtschaftliche Produkte ergibt die Auslegung des Begriffs «Wildschwein», dass das Fleisch von in Australien wild lebenden Schweinen nur dann als solches von Wildschweinen der Tarifnummer 0203 in Frage kommt, wenn dieses Fleisch tatsächlich auch als Wildschweinfleisch in Verkehr gebracht wird (E. 6).