Ein Abstellen auf das Zivilrecht ist indes nicht angebracht. Sowohl das Mineralölsteuergesetz vom 20. November 1996 (MinöStG, SR 641.61), welches die Fiskalzölle auf Mineralölen und Treibstoffen durch eine besondere Verbrauchssteuer ersetzt (BBl 1995 III 140) als auch die Mehrwertsteuerverordnung statuieren eigene Verjährungsfristen, die für die konkrete Rückerstattungsproblematik herangezogen werden können. Gemäss Art. 48 MinöStG werden Rückerstattungsgesuche für zollbegünstigte Waren, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (am 1. Januar 1997, AS 1996 3383) verbraucht worden sind, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes behandelt.