In der Praxis ist dem aber nicht so, da auch oberhalb der Mittleren Rheinbrücke in Birsfelden bei verschiedenen Bunkerstellen abgabenfreies Gasöl durch die internationale Rheinschiffahrt bezogen werden kann. Die OZD führt dazu aus, der Geltungsbereich der Rheinschiffahrtsakte sei bis Birsfelden autonom erweitert worden. Damit trägt sie der wirtschaftlichen Bedeutung der Hafenanlage Rechnung, wird mit dieser Betrachtungsweise aber Sinn und Zweck der Rheinschiffahrtsakte nur teilweise gerecht.