Hafens Birsfelden-Au und der Schiffsschleuse Birsfelden ist die Strecke von Basel nach Rheinfelden für die Rheinschiffahrt schiffbar (vgl. BBl 1956 I 526 f.). Für ein ausländisches Rheinschiff ist es daher möglich, mit seinem im Ausland gebunkerten Treibstoff bis nach Rheinfelden zu fahren, ohne auf dem Gasöl Abgaben entrichten zu müssen (vgl. Art. 1 Bst. a Gasölabkommen und Art. 35 Abs. 2 Schiffszollordnung).