7 Regelungen für diesen Streckenabschnitt so zu gestalten, dass die Ziele der Rheinschiffahrtsakte - Freiheit der Rheinschiffahrt und Einheit des Rheinregimes - nicht beeinträchtigt würden. Angesichts der Zielsetzung eines einheitlichen Rheinregimes wäre es nicht sinnvoll, dass die Erhebung von Steuern und Zöllen auf Gasöl für den Schiffsbetrieb oberhalb der Mittleren Rheinbrücke anders wäre als unterhalb dieser Brücke. Deshalb werde der Verzicht auf eine Abgabenerhebung für die Strecke oberhalb der Mittleren Rheinbrücke befürwortet.