Damit erübrigt sich auch, auf die von der Beschwerdeführerin beantragte Edition des Schriftenwechsels zwischen dem EDA und der ESTV vom 11. November 1994 bzw. 14. Juli 1995 einzugehen. c. In ihrer Vernehmlassung vom 13. Dezember 1996 macht die OZD geltend, der Geltungsbereich der Rheinschiffahrtsakte sei durch die Schaffung der für die internationale Rheinschiffahrt geeigneten Hafenanlage Birsfelden-Au bis dorthin autonom erweitert worden.