3 Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat die Eidgenössische Zollrekurskommission die Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) aufgefordert, betreffend die Anwendung der einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen eine Stellungnahme einzureichen. Mit Vernehmlassung vom 13. Dezember 1996 beantragt die OZD die Abweisung der Beschwerde. Insbesondere verneint sie einen Rückerstattungsanspruch der Beschwerdeführerin.