1 Rheinschiffahrtsakte sei die Personen- und Güterschiffahrt auf dem Rhein zwischen Basel (Mittlere Rheinbrücke; autonom bis in die Häfen Birsfelden erweitert) und dem offenen Meer frei. Die Rheinschiffahrtsakte werde für Fahrten stromabwärts angewendet, wenn der Schiffsführer kundtue, dass er Richtung offenes Meer unterwegs ist. Nach der langjährigen Praxis der OZD sei dies der Fall, wenn das erste Rheinhindernis unterhalb Basels, die Schleuse Kembs, durchfahren werde. Das Gasölabkommen sehe in Art. 1 das abgabenfreie Bunkern von Treibstoff für die in der Rheinschiffahrt eingesetzten Schiffe vor.