Gemäss Auskunft der Kantonspolizei Glarus an die Zollkreisdirektion Schaffhausen war der Beschwerdeführer vom 31. Oktober bis zum 21. November 1994 wegen seiner Aktivitäten für den Verein Y erstmals in Haft. Dass das Fahrzeug während einiger Zeit am Wohnort des Beschwerdeführers stationiert war, ist im übrigen auch durch die Kantonspolizei Glarus festgestellt worden. cc.