Er sei dann einige Tage bei ihm gestanden. Er habe sich aber dann entschlossen, das Geschenk nicht anzunehmen. Wenn er das Auto in der Schweiz in Verkehr genommen hätte, so hätte er für Zoll und Steuern rund Fr. 25 000.- aufwenden müssen. Ausserdem habe man angesichts bevorstehender polizeilicher Interventionen mit Beschlagnahmungen rechnen müssen. Die Rückführung des Fahrzeugs sei nach seiner Verhaftung erfolgt. Gemäss Auskunft der Kantonspolizei Glarus an die Zollkreisdirektion Schaffhausen war der Beschwerdeführer vom 31. Oktober bis zum 21. November 1994 wegen seiner Aktivitäten für den Verein Y erstmals in Haft.