Aus Gefälligkeit habe die Personenwagen-Niederlassung (...) ihm dann eine auf ihn ausgestellte (fiktive) Rechnung zugefaxt, damit er die Zulassung vornehmen könne. Diese Ausführungen erscheinen durchaus als glaubwürdig, und zwar insbesondere deshalb, weil sie plausibel zu erklären vermögen, weshalb für ein und denselben Wagen vorerst eine Rechnung auf A und dann noch eine zweite auf den Beschwerdeführer ausgestellt worden ist. Anlässlich der Befragung durch die Kantonspolizei Glarus vom 29. Juni 1995 hat der Beschwerdeführer im übrigen selber erklärt, der mit einer Zollnummer versehene Wagen sei ihm von A persönlich übergeben worden. Er sei dann einige Tage bei ihm gestanden.