Zwar soll nach der Konzeption dieser Steuer letzten Endes der Endkonsument belastet werden, auf den der steuerpflichtige Unternehmer den von ihm geschuldeten Steuerbetrag überwälzen darf und soll. Der Umsatzsteuergesetzgeber kann indessen die Überwälzung der Steuer wirksam weder vorschreiben noch verbieten (betreffend die Warenumsatzsteuer vgl. Art. 29 WUB sowie Dieter Metzger, Handbuch der Warenumsatzsteuer, Muri/Bern 1983, Rz. 1 und 1083 ff.; betreffend die Mehrwertsteuer vgl. Dieter Dziadkowski / Eduard Forster / Jörg Röhner, Zur Verankerung der Überwälzbarkeit einer allgemeinen Verbrauchssteuer im schweizerischen MWSTG-Entwurf [E-MWSTG], in ASA 66 S. 337