hätten anlässlich des Vertragsabschlusses keine Kenntnis davon, dass sich die Ware im Ausland befindet (ASA 7 S. 160 E. 2; weitere Hinweise bei Noser, a. a. O., S. 148). Auch bei denjenigen, welche eine Ware für ihre Rechnung einführen, handelt es sich nach der Rechtsprechung der Eidgenössischen