4 welche zum Personen- und Warentransport über die Grenze dienen und hierauf die Schweiz wieder verlassen, grundsätzlich der Zwischenabfertigung unterstellt und angeordnet, dass diese in der Regel mittels Freipass zu erfolgen hat. An die Stelle der Freipassabfertigung kann unter Umständen das Vormerkverfahren mit oder ohne Sicherstellung des Zollbetreffnisses treten, sofern das Transportmittel innerhalb von 48 Stunden nach erfolgter Zollabfertigung wieder unter Zollkontrolle gestellt und ausgeführt wird. Die Zollbehandlung der Fahrräder, Motorfahrräder und Automobile im Reisendenund Touristenverkehr richtet sich indessen gestützt auf Art.