Es wurde durch A und B mit einem deutschen Zollkennzeichen auf den Namen von A ohne Anmeldung zur Zollabfertigung in die Schweiz eingeführt und X an dessen Wohnort mit den Fahrzeugschlüsseln, den Fahrzeugpapieren und den übrigen Dokumenten übergeben. Anlässlich einer Einvernahme vom 29. Juni 1995 durch die Kantonspolizei Glarus erklärte X, der Verein Y habe ihm den Personenwagen über A als Dank für seine geleisteten Dienste schenken wollen. A habe ihm den Wagen, der mit einer Zollnummer versehen gewesen sei, persönlich gebracht. Das Auto sei dann einige Tage bei ihm gestanden.