14 Voraussetzungen zollamtlich gelöscht worden ist, was klar zeigt, dass es sich um eine Zollzahlungspflicht unter einer auflösenden Bedingung handelt, also um eine echte Zollzahlungspflicht, die mit der Gewährung des Freipasses entsteht (Blumenstein / Locher, a. a. O., S. 279; Neuenschwander, a. a. O., S. 50; Ernst Blumenstein, Grundzüge des schweizerischen Zollrechts, Bern 1931, S. 35). Ausserdem darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass bei den grenzüberschreitenden Vermietungen das Freipassverfahren lediglich aus praktischen Gründen eingeführt worden ist. Die Gewährung eines Freipasses bezweckt lediglich die korrekte Berechnung der steuerbaren