siehe ebenfalls Ernst Blumenstein / Peter Locher, System des Steuerrechts, Zürich 1992, S. 388; Alfred Neuenschwander, Zollpflicht, Zollschuld und Zollhaftung, Dissertation Thann 1929, S. 44 f.). Kurz gesagt könnte Art. 84 Abs. 1 MWSTV dem Art. 65 MWSTV - der seinerseits auf die Zollgesetzgebung verweist und durchaus verfassungsmässig ist - widersprechen. Der Umstand, dass der Gesetzgeber seinen Willen in Art. 84 Abs. 1 zweiter Teil MWSTV klar zum Ausdruck gebracht hat, berechtigt die Eidgenössische Zollrekurskommission, diese Frage aufzuwerfen.