Reinhold Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, 7. Aufl., Köln 1995, Bd. II, ad Art. 3 Rz. 22 und 28). In Deutschland wurden zuerst die Lieferungen der Steuerpflicht unterstellt, bevor die Steuerpflicht auf die sonstigen Leistungen übertragen wurde. In Frankreich wurden zuerst die Güter warenumsatzsteuerpflichtig erklärt und erst zu einem späteren Zeitpunkt auch die Dienstleistungen (Philipe Deroin, La taxe sur la valeur ajoutée dans la Communauté économique européenne, Paris 1977, S. 69; Picard, op. cit., S. 110 ff.).