10 c.aa. Was die Grundprinzipien der Mehrwertsteuer anbetrifft, sind die Begriffe «Lieferung» und «Dienstleistung» nicht als Grundkonzepte zu bezeichnen. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen erklärt sich durch geschichtliche Ursachen, die in keinem Zusammenhang mit irgend einer Überlegung bezüglich übergeordneter, systemtragender Grundprinzipien stehen (Michael Messner, Der Gegenstand der Leistung im Umsatzsteuerrecht, Dissertation, Frankfurt am Main 1992, S. 1 und 33; Popitz/Kloss/Grabower, UStG, 3. Aufl., Berlin 1928, S. 355; Günter Rau / Erich Dürrwächter / Hans Flick / Reinhold Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, 7. Aufl.