Schliesslich ist es allgemein bekannt, dass die MWST genaue Abgrenzungen erfordert und dass sie leichter anzuwenden ist, wenn sie soweit als möglich den Tatbeständen des wirtschaftlichen Lebens folgt: die MWST verträgt schwer erfassbare Vorgänge nur schlecht. Es ist somit gerechtfertigt, die Vermietung eines beweglichen Gegenstandes einer Lieferung gleichzustellen, da diese Auslegung der Realität des wirtschaftlichen Lebens entspricht (Maurice Lauré, Science fiscale, Paris 1993, S. 241).