1991 Nr. L 376 S. 1). Mit der Einführung der zweiten Richtlinie zur Einführung weiterer Vereinfachungsmassnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer (95/7/EG vom 10. April 1995; ABl. der EG 1995 Nr. L 102 S. 18) wurden sie wieder, wie vor dem 1. Januar 1993, als Dienstleistungen bezeichnet. Schliesslich ist es allgemein bekannt, dass die MWST genaue Abgrenzungen erfordert und dass sie leichter anzuwenden ist, wenn sie soweit als möglich den Tatbeständen des wirtschaftlichen Lebens folgt: die MWST verträgt schwer erfassbare Vorgänge nur schlecht.