Mehrwertsteuer übereinstimmt (Revue de droit administratif et de droit fiscal [RDAF], Teil Steuerrecht, 1997, S. 312 ff. E. 4 c/bb). Im vorliegenden Fall ist es offensichtlich, dass der Schweizerische Gesetzgeber eine Vereinfachung eingeführt hat. Eine Unterscheidung zwischen denjenigen Vermietungen, die noch in den Bereich der Lieferungen fallen, mit jenen, die bereits als Dienstleistungen gelten, ist sehr schwierig umzusetzen. Übrigens führten bereits zur Zeit der WUST die wichtigen Unterscheidungen betreffend Miete zu schwer lösbaren Problemen.