a MWSTV in Erinnerung, dass der Bund eine Mehrwertsteuer auf den Umsätzen im Inland erhebt. Art. 4 MWSTV bestimmt weiter, dass folgende Umsätze der Steuer unterliegen: - die im Inland gegen Entgelt erbrachten Lieferungen von Gegenständen; - die im Inland gegen Entgelt erbrachten Dienstleistungen; - der Eigenverbrauch; - der Bezug von Dienstleistungen gegen Entgelt aus dem Ausland.