Der Anteil der Miete, der dem WUB unterstellt ist, müsste bestätigt werden, wogegen für den Anteil der Miete, die der MWST unterstellt ist, die Parteien an die betreffenden Artikel der MWSTV über den Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland (unter anderem die Art. 9 und 18 MWSTV) verwiesen würden. Im Gegensatz dazu kann eine Einfuhr von Gegenständen und was darin mit einzubeziehen ist, nicht zeitlich aufgeteilt werden. Auf keinen Fall ist Art. 84 Abs. 4 MWSTV nach seinem Wortlaut für die Einfuhren anwendbar. Eine Einfuhr von Gegenständen fällt entweder in den Bereich