3 vgl. auch AB 1993 N 329 f.). Eine solche Steuer erfasst den Konsum von Waren und Dienstleistungen grundsätzlich umfassend. Allerdings werden die Verbraucher bei der Inlandsteuer aus Praktikabilitätsgründen nicht direkt besteuert. Der Fiskus hält sich vielmehr an die Unternehmer, welche die steuerbaren Umsätze erzielen. Die Unternehmer entlasten sich von der ihnen überwälzten Steuer mit dem Vorsteuerabzug und belasten die von ihnen geschuldete Steuer ihren Abnehmern über den Preis bis schliesslich der Endverbraucher die gesamte Steuerlast zu tragen hat.