(...) 2.a. Die Mehrwertsteuerverordnung ist eine selbständige, d. h. direkt auf der Verfassung beruhende Verordnung des Bundesrates. Sie stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (UeB BV, SR 101), stellt gesetzesvertretendes Recht dar und gilt solange, bis der ordentliche Gesetzgeber das Mehrwertsteuerrecht geregelt hat. Selbständige Verordnungen des Bundesrates können im Rahmen der konkreten Normenkontrolle daraufhin kontrolliert werden, ob sie mit den sachbezogenen Vorgaben der Verfassungsvorschrift, auf welcher sie beruhen, übereinstimmen.