Beschwerdeverfahren im Zollbereich. Sprungrekurs (Art. 47 VwVG). Unterschied zwischen Tarifauskunft und Weisung. - Voraussetzungen eines Sprungrekurses (E. 1b). - Eine an einen Importeur durch die OZD erteilte Tarifauskunft ist eine blosse Information und stellt keine Verfügung dar. Eine solche Auskunft rechtfertigt keinen Sprungrekurs von der Zollkreisdirektion an die Eidgenössische Zollrekurskommission (E. 1c).