Es ist Sache der OZD zu entscheiden, ob die Zollämter im Rahmen der provisorischen und allenfalls auch der definitiven Verzollung (im Falle der Nichtbefolgung des Tarierungsauftrages) weiterhin mit einem generellen Zuschlag operieren dürfen. Denkbar scheint zum Beispiel ein prozentualer Abzug vom Fahrzeuggewicht gemäss Fahrzeugausweis, der unter Beachtung einer allfälligen zusätzlichen Fahrzeugausrüstung oder zusätzlicher Lademittel und der Füllung des Treibstofftankes errechnet wird. Wie hoch ein solcher Prozentsatz anzusetzen ist, kann bis zum Vorliegen verlässlicher statistischer Werte nicht abschliessend beantwortet werden. Immerhin dürften 10% als zu hoch erscheinen.