Damit ist aber nicht gesagt, dass eine Ermessenstaxation in solchen Fällen grundsätzlich nicht in Frage kommt; es bleibt zu prüfen, wie eine Ermessenstaxation ausgestaltet sein müsste. Vorzugsweise sollte sich eine Ermessenstaxation jeweils auf praktische Erfahrungen (statistische Daten) der Verwaltung abstützen. Diese statistischen Daten sollten darüber Auskunft geben, wie stark das anlässlich der Leerabwiegung festgestellte Leergewicht des Fahrzeugs jeweils von der Angabe im Fahrzeugausweis abweicht.