Dieses Ergebnis ist nicht weit von der kalkulatorischen Ermittlung (ohne 10% Zuschlag) von 20 400 kg entfernt. Obschon dieses Ergebnis nicht unbesehen übernommen werden kann, steht der Berücksichtigung dieser Abwiegung durch die ZRK nichts entgegen, befindet sie sich doch im Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Daran ändert auch die Nichteinhaltung der Frist von fünf Tagen nichts, da auch innerhalb dieses Zeitraums Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden könnten.