Informationspflicht schweizerischer Konsulate gegenüber Schweizerbürgern über die schweizerische Gesetzgebung hat es grundsätzlich bejaht, aber offengelassen, wie weit diese Pflicht zu fassen ist (BGE 105 Ib 154). Eine Pflicht der Steuerverwaltung, den Steuerpflichtigen auf den Widerstand aufmerksam zu machen, dem ihre neue Praxis begegnet, besteht nicht (BGE 102 Ib 45). In