unveröffentlichter Entscheid der ZRK vom 28. September 1995 i.S. F. SA gegen OZD, ZRK 867/94, mit diversen Hinweisen). b. Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, im Zeitpunkt der Zollabfertigungen keine Freipässe mit den dafür vorgesehenen Formularen, sondern definitive Einfuhrverzollungen beantragt zu haben. Das Zollamt hat die Anträge auf definitive Einfuhrabfertigung auch bezüglich der drei noch in Frage stehenden Sendungen angenommen und die entsprechenden Zollausweise (18., 29. März und 6. April 1994) ausgestellt.