3 Kreuzlingen-Emmishofen erhob daraufhin Abgaben (Zoll und statistische Gebühr) im Gesamtbetrag von Fr. 3831.30. Da die Empfängerfirma Y die Grossistenerklärung abgegeben hatte, wurden die Sendungen warenumsatzsteuerfrei abgefertigt. B. Am 15. April 1994 beantragte die Firma Y eine Freipassbewilligung zum Dämpfen, Knäueln und Verpacken von Garnen im Lohnveredelungsverkehr. Die Eidgenössische Oberzolldirektion (OZD) erteilte ihr am 19. April 1994 die entsprechende Bewilligung.